Anforderungen und Richtlinien für das Foto zum tansanischen Besuchervisum (eVisa)
Für ein Foto für Ihr tansanisches eVisa müssen Sie strenge Vorgaben der Einwanderungsbehörde einhalten. Mit diesem Leitfaden stellen Sie sicher, dass Ihr Bild alle Anforderungen erfüllt.
Offizielle Größe und Dateigrenzen
Das Tanzania Immigration Services Department legt eine maximale Fotogröße von 35 mal 45 Millimetern fest, das entspricht etwa 1,38 mal 1,77 Zoll[1]. Für Ihren Antrag müssen Sie das Bild als JPG- oder JPEG-Datei hochladen[1]. Die Datei darf nicht größer als 500 Kilobyte sein[1]. Ist Ihre Datei zu groß, kann das System den Upload ablehnen, bevor Sie Ihren Visumantrag abschließen können.
Die Behörde nennt 35×45 mm als maximale Fotogröße[1]. Prüfen Sie vor dem Hochladen, ob Ihre Datei die angegebenen Größen- und Formatgrenzen einhält; die Quelle garantiert nicht, dass das Portal sie annimmt.
Vorgaben für Hintergrund und Beleuchtung
Einfarbiger Hintergrund; die Behörde gibt keine Farbe vor[1]. Eine schlichte weiße oder cremeweiße Wand eignet sich gut. Stellen Sie sich etwas von der Wand entfernt hin, damit Ihr Kopf keinen dunklen Schatten direkt auf die Wand wirft.
Gute Beleuchtung hilft den Mitarbeitenden der Einwanderungsbehörde, Ihr Gesicht klar zu erkennen, und beugt automatischen Ablehnungen vor. Stellen Sie sich mit weichem Tageslicht vor ein Fenster oder verwenden Sie zwei ausgewogene Lichtquellen, damit beide Seiten Ihres Gesichts gleichmäßig beleuchtet sind. Vermeiden Sie grelles Licht von oben, das starke Schatten unter Nase und Kinn wirft. Schlechte Beleuchtung ist ein häufiger Grund für die Ablehnung von Fotos.
Gesichtsausdruck und Brille
Die Vorgaben verlangen eine Frontalansicht des gesamten Gesichts, offene Augen und einen natürlichen Gesichtsausdruck[1]. Ob der Mund geschlossen sein muss oder bestimmte Gesichtsausdrücke unzulässig sind, wird nicht angegeben.
Brillen, die Sie regelmäßig tragen, sind erlaubt[1]. Achten Sie darauf, dass die Fassung Ihre Augen nicht verdeckt. Zu getönten Brillen oder Sonnenbrillen macht die Quelle keine Angaben.
Kopfbedeckungen und religiöse Kleidung
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[1]. Aus den geprüften Vorgaben geht nicht hervor, welcher genaue Gesichtsbereich bei einer Kopfbedeckung sichtbar bleiben muss.
Achten Sie auf ein klares Foto und darauf, dass Ihr Gesicht sichtbar ist. Die Quelle nennt keine konkreten Ablehnungsgründe im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen.
Vorgaben für Kinder und Säuglinge
Wenn Sie Visa für Ihre ganze Familie beantragen, benötigt jede reisende Person ein geeignetes Foto. Für jeden Visumantrag ist ein eigenes Farbfoto erforderlich[1], auch für Babys und kleine Kinder. Die Vorgaben sehen keine gesonderte Ausnahme für Fotos von Säuglingen vor[1].
Die Vorgaben verlangen für jede antragstellende Person ein eigenes Farbfoto und sehen keine gesonderte Ausnahme für Fotos von Säuglingen vor[1]. Besondere Posen oder Anweisungen zum Fotografieren von Babys werden nicht genannt.
Digitales Foto aufnehmen und vorbereiten
Da das tansanische Besuchervisum-eVisa digital beantragt wird, müssen Sie kein Foto für einen Kiosk ausdrucken[1]. Sie benötigen lediglich eine saubere digitale Datei, die alle Vorgaben zu Abmessungen und Dateigröße erfüllt[1].
Sie können das Foto mit einer Kamera oder einem Smartphone aufnehmen und es mit dem Tool oben für den Upload vorbereiten. Halten Sie sich beim Aufnehmen und Zuschneiden an die offiziellen Fotovorgaben.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe muss mein Foto für das tansanische eVisa haben?
Die von der Behörde angegebene Größe beträgt 35 mal 45 Millimeter und ist die maximale Fotogröße[1].
Darf ich auf meinem Visumfoto eine Brille tragen?
Ja, Brillen, die Sie regelmäßig tragen, sind erlaubt[1], sofern sie Ihre Augen nicht verdecken und die Gläser nicht spiegeln.
Wie groß darf die hochzuladende Datei höchstens sein?
Die Bilddatei darf höchstens 500 Kilobyte groß sein und muss im JPG- oder JPEG-Format hochgeladen werden[1].
Welche Hintergrundfarbe muss ich verwenden?
Einfarbiger Hintergrund; die Behörde gibt keine Farbe vor[1].
Gelten besondere Fotovorgaben für Babys?
Jede antragstellende Person benötigt ein eigenes Farbfoto. Die Behörde sieht keine gesonderte Ausnahme für Fotos von Säuglingen vor[1].