Anforderungen an Fotos für den Führerschein in Liechtenstein
Bereiten Sie Ihr Foto für einen Führerschein in Liechtenstein nach den offiziellen Vorgaben vor. Mit dem Tool oben können Sie Ihr Bild passend formatieren.
Offizielle Größe und Maße
Ihr Foto für den Führerschein in Liechtenstein muss die von der Behörde festgelegten genauen Maße haben. Die offizielle Größe beträgt 35 × 45 Millimeter, also etwa 1,38 × 1,77 Zoll[1][2].
Der Abstand vom Kinn bis zum höchsten Punkt des Kopfes muss zwischen 29 und 34 Millimetern liegen[3]. Schauen Sie mit geradem Kopf und waagerechten Schultern in die Kamera[3].
Hintergrund und Beleuchtung
Der offizielle Fotoleitfaden verlangt einen neutralen, schlichten und gleichmäßigen Hintergrund ohne Schatten. Eine bestimmte Hintergrundfarbe ist nicht angegeben[3]. Achten Sie darauf, dass hinter Ihnen keine Muster, Gegenstände oder andere Personen zu sehen sind.
Für eine gute Beleuchtung stellen Sie sich tagsüber vor ein helles Fenster. Vermeiden Sie grelles Deckenlicht, das dunkle Schatten unter Nase oder Kinn erzeugt. Schalten Sie den Kamerablitz aus, damit keine Lichtreflexe oder roten Augen entstehen.
Gesichtsausdruck, Augen und Mund
Auf dem Foto müssen Sie einen neutralen Gesichtsausdruck haben[3]. Lächeln Sie nicht, runzeln Sie nicht die Stirn und ziehen Sie die Augenbrauen nicht hoch.
Halten Sie den Mund vollständig geschlossen[3]. Ihre Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und direkt in das Kameraobjektiv schauen. Ihre Haare dürfen Ihre Augen oder Ihr Gesicht nicht verdecken.
Brillen und Kopfbedeckungen
Brillen sind auf Ihrem Antragsfoto unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt[3]. Wenn Sie eine Brille tragen, darf das Gestell Ihre Augen nicht verdecken, und die Gläser dürfen nicht spiegeln.
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich verboten, außer aus religiösen oder medizinischen Gründen[3]. Auch bei religiösen oder medizinischen Kopfbedeckungen muss Ihr gesamtes Gesicht vom Kinn bis zum oberen Stirnrand vollständig und schattenfrei sichtbar bleiben.
Alter des Fotos und Einreichung
Für einen regulären Antrag ist ein aktuelles Farbfoto in Passbildgröße erforderlich, das nicht älter als 3 Monate ist[1][2]. Ältere Fotos werden von der Behörde abgelehnt.
Dasselbe Foto wird sowohl für den Lernfahrausweis als auch für den vollständigen Führerschein verwendet[1][2]. Reichen Sie mit dem Antrag ein Farbfoto in Passbildgröße ein. Laut Formular darf das Foto weder eingescannt noch auf Normalpapier ausgedruckt sein[1][2].
Regeln für Kinder
Fotos von Säuglingen und Kleinkindern aufzunehmen kann schwierig sein, aber die Behörde gewährt einen gewissen Spielraum. Der Fotoleitfaden der Behörde erlaubt bei kleinen Kindern einige Abweichungen, unter anderem bei Gesichtsgröße und Gesichtsausdruck[3].
Legen Sie ein Baby auf ein schlichtes, neutrales Tuch oder fotografieren Sie ein kleines Kind vor einer schlichten Wand im Sitzen. Achten Sie darauf, dass im fertigen Bild weder die Hände eines Erwachsenen noch stützende Gegenstände zu sehen sind.
Fotobogen drucken
Für Ihren Antrag verlangt das Amt ausgedruckte Fotos[1]. Mit dem obigen Tool können Sie Ihr zugeschnittenes Bild auf einem standardmäßigen Fotoformat von 4 × 6 Zoll anordnen.
Bringen Sie die digitale Datei zu einem handelsüblichen Fotoautomaten und drucken Sie sie als normales glänzendes Foto im Format 4 × 6 Zoll aus. Schneiden Sie die einzelnen Bilder im Format 35 × 45 Millimeter vor der Einreichung sorgfältig entlang der Ränder aus.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe muss das Foto für den Führerschein in Liechtenstein haben?
Welche Regeln gelten für den Hintergrund?
Der Hintergrund muss neutral, schlicht und gleichmäßig sein und darf keine Schatten aufweisen; eine bestimmte Hintergrundfarbe ist nicht angegeben[3].
Darf ich auf dem Foto eine Brille tragen?
Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern Ihre Augen gut sichtbar sind und keine Spiegelungen auf den Gläsern zu sehen sind[3].
Gibt es besondere Regeln für Babyfotos?
Der Fotoleitfaden der Behörde erlaubt bei kleinen Kindern einige Abweichungen, unter anderem bei Gesichtsgröße und Gesichtsausdruck[3].