Vorgaben und Richtlinien für australische Kinderpassfotos
Für ein offizielles Passfoto Ihres Kindes kommt es auf jedes Detail an. Befolgen Sie diese genauen Regeln, damit Sie Ihren Antrag korrekt vorbereiten.
Offizielle Größe und Kopfmessungen
Australische Passfotos müssen 35–40 mm breit und 45–50 mm hoch sein. Das Gesicht muss vom Kinn bis zum Scheitel 32–36 mm hoch sein[1]. Die Fotorichtlinien verlangen zwei Farbausdrucke in guter Qualität[1].
Die Gesichtshöhe, gemessen vom Kinn bis zum Scheitel, muss 32–36 mm betragen[1]. Richten Sie das Gesicht Ihres Kindes mittig aus und lassen Sie es gerade in die Kamera schauen[1].
Vorgaben zu Hintergrund und Beleuchtung
Verwenden Sie einen schlichten weißen oder hellgrauen Hintergrund, der sich vom Gesicht abhebt[1].
Gute Beleuchtung sorgt dafür, dass der Hintergrund klar, hell und frei von störenden Schatten bleibt. Stellen Sie sich vor ein helles Fenster oder verwenden Sie weiche, ausgewogene Innenbeleuchtung, damit Ihr Kind gleichmäßig von vorne beleuchtet wird. Halten Sie etwas Abstand zur Wand hinter sich, damit keine Schatten auf dem Hintergrund entstehen.
Gesichtsausdruck, Brille und Kopfbedeckung
Kinder über 3 Jahren müssen mit offenen Augen und neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera schauen[1]. Bei Kindern unter 3 Jahren ist ein geöffneter Mund zulässig[1].
Kinder dürfen keine Brille tragen, es sei denn, sie können diese aus medizinischen Gründen nicht abnehmen. Wenn eine Brille medizinisch notwendig ist, darf das Gestell die Augen nicht verdecken und die Gläser dürfen kein Licht reflektieren[1].
Ein Kind darf eine schlichte religiöse Kopfbedeckung tragen, wenn sie das ganze Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie die Gesichtskanten sichtbar lässt[1].
Besondere Regeln für Babys und Kleinkinder
Babys und Kleinkinder zu fotografieren kann schwierig sein, doch die Regeln bleiben mit wenigen eng begrenzten Ausnahmen streng. Bei Kindern unter 3 Jahren wird ein geöffneter Mund von den Behörden akzeptiert, weil es schwierig ist, einem Baby auf Anweisung den Mund geschlossen zu halten[1].
Auf dem Foto eines Kindes unter 3 Jahren darf niemand sonst zu sehen sein[1]. Achten Sie darauf, dass Ihre Hände und Arme nicht im Bild erscheinen. Sie können das Kind für die Aufnahme auf ein schlichtes Tuch legen.
Vorgaben zu Ausdruck und Einreichung
Legen Sie Ihrem Passantrag zwei Farbausdrucke in guter Qualität bei, die den Fotorichtlinien entsprechen[1].
Das Passamt empfiehlt einen professionellen Anbieter für Passfotos[1]. Laut dessen Richtlinien müssen Ausdrucke auf schwerem, glänzendem Papier mit mindestens 200 gsm angefertigt werden, und zwar im Thermosublimationsdruck statt mit einem Tintenstrahldrucker[1].
Foto zu Hause aufnehmen
Wenn Sie das Foto zu Hause aufnehmen, halten Sie genügend Abstand zur Kamera, um Verzerrungen zu vermeiden. Das Passamt zeigt ein zu nah aufgenommenes Foto als unzulässig[1].
Nehmen Sie ein scharfes, gut fokussiertes Foto bei gleichmäßiger Beleuchtung auf und lassen Sie es anschließend gemäß den offiziellen Fotorichtlinien ausdrucken[1].
Abschließende Fotoprüfung
Wenn Sie Ihr fertiges Foto vor dem Ausdrucken prüfen, sparen Sie Zeit und vermeiden die Ablehnung Ihres Antrags. Achten Sie genau auf die Beleuchtung und vergewissern Sie sich, dass weder auf dem Gesicht noch auf dem Hintergrund dunkle Schatten zu sehen sind.
Prüfen Sie bei Kindern über 3 Jahren, ob die Augen offen sind und das Kind in die Kamera schaut[1]. Kontrollieren Sie, ob die Gesichtshöhe vom Kinn bis zum Scheitel 32–36 mm beträgt[1].
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Passfoto meines Babys zu Hause aufnehmen?
Ja, Sie können das Foto zu Hause aufnehmen, wenn Sie die offiziellen Vorgaben einhalten. Bei Kindern unter 3 Jahren ist ein geöffneter Mund zulässig, aber keine andere Person und kein Gegenstand darf auf dem Foto zu sehen sein[1].
Wie groß müssen das Foto und der Kopf genau sein?
Welche Hintergrundfarbe ist zulässig?
Sie müssen einen einfarbigen weißen oder hellgrauen Hintergrund verwenden, der sich vom Gesicht abhebt[1].
Sind Brillen auf dem Foto zulässig?
Wie viele Abzüge muss ich einreichen?
Sie müssen Ihrem Passantrag zwei identische Farbabzüge beilegen[1].