Ålandinseln

Foto für den finnischen Personalausweis (36×47 mm)

Erforderliche Größe: 36×47 mm (1,42×1,85 Zoll). Ihr Foto wird auf Ihrem Gerät verarbeitet.

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Fotoanforderungen

  • Größe: 36×47 mm (1,42×1,85 Zoll)
  • Kopfgröße: 32–36 mm vom Kinn bis zum Scheitel
  • Hintergrund: Hellgrau
  • Datenschutz: Wird auf Ihrem Gerät verarbeitet; das Foto wird nicht hochgeladen

Hintergrund

Fügen Sie hinter sich eine akzeptierte Farbe ein. Dies geschieht auf Ihrem Gerät.

Offizielle Spezifikation

Offizieller NameIdentitetskort
EinreichungsartGedrucktes Foto oder digitaler Upload
Fotogröße36×47 mm (1,42×1,85 Zoll)
DateigrößeBis zu 250 KB
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)32–36 mm
Abstand über dem Kopf4–6 mm
HintergrundHellgrau
BrilleAbnehmen, es sei denn, es ist aus medizinischen Gründen nicht möglich
KopfbedeckungNur aus religiösen oder medizinischen Gründen, Gesicht vollständig sichtbar
GesichtsausdruckNeutral, Mund geschlossen, Augen geöffnet

So machen Sie ein Foto für einen finnischen Personalausweis

Bereiten Sie Ihr Foto für einen finnischen Personalausweis zu Hause vor und befolgen Sie dabei die offiziellen Vorgaben zu Größe, Hintergrund und Beleuchtung. Mit dem Werkzeug oben können Sie Ihr Bild passend zuschneiden.

Die offiziellen Größenanforderungen verstehen

Für ein Personalausweisfoto wird häufig ein Zuschnitt von 36 × 47 mm verwendet. Die Anweisungen der Polizei geben die Kopfposition und digitale Pixelmaße vor, aber keine Breite und Höhe für ein gedrucktes Foto[1].

Ihre Kopfhöhe muss, vom Kinn bis zum höchsten Punkt des Kopfes gemessen, 32 bis 36 mm betragen; oberhalb des Kopfes müssen 4 bis 6 mm Platz bleiben[1]. Die Einhaltung dieser Fotovorgaben garantiert weder die Annahme noch, dass es nicht zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt.

Hintergrund und Beleuchtung vorbereiten

Richten Sie vor der Aufnahme einen geeigneten Hintergrund ein. Laut Vorgaben muss er einfarbig, glatt, hell und neutral sein; die Polizei empfiehlt Hellgrau[1]. Sie müssen sich klar vom Hintergrund abheben und dürfen nicht mit ihm verschmelzen[1].

Für eine gute Beleuchtung stellen Sie sich vor ein großes Fenster, sodass das natürliche Tageslicht Ihr Gesicht gleichmäßig ausleuchtet. Vermeiden Sie grelles Deckenlicht, das tiefe Schatten unter den Augen oder dem Kinn erzeugt. Stellen Sie sich etwas von der Wand entfernt auf, damit Ihr Körper keinen Schatten auf sie wirft.

Vorgaben zu Gesichtsausdruck und Haltung

Ihr Gesicht und Kopf müssen strenge Vorgaben zur Position erfüllen, damit das Foto die offizielle Prüfung besteht. Halten Sie einen neutralen Gesichtsausdruck und schauen Sie mit beiden geöffneten Augen direkt in das Kameraobjektiv[1]. Ihr Mund muss während der Aufnahme vollständig geschlossen sein[1]. Lächeln Sie nicht, schmunzeln Sie nicht, ziehen Sie nicht die Stirn kraus und neigen Sie den Kopf nicht zur Seite.

Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt und dürfen Ihre Gesichtszüge nicht verdecken[1]. Sie dürfen eine Brille tragen, solange sie Ihre Augen nicht verdeckt, die Gläser nicht spiegeln und die Fassung nicht so breit ist, dass sie Ihr Gesicht verdeckt[1].

Besondere Regeln für Säuglinge und Kinder

Für jedes Alter gelten dieselben Regeln zu Fotogröße und Position[1].

Bei sehr kleinen Babys gelten die Regeln zum neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenen Mund flexibler; der Mund darf leicht geöffnet sein[1]. Laut den Anweisungen der Polizei dürfen außerdem keine anderen Personen oder Gegenstände auf dem Foto zu sehen sein[1].

Digitale Dateien und Einreichungen vorbereiten

Sie können den Antrag online oder bei einer Polizeidienststelle stellen[2]. Laut den Fotoanweisungen können Sie für Anträge, die Sie bei einer Polizeidienststelle einreichen, Papierfotos verwenden[1].

Ein elektronisch eingereichtes Foto muss genau 500 × 653 Pixel groß sein und darf höchstens 250 KB groß sein[1]. Ein Fotostudio übermittelt das Bild normalerweise an den Fotoserver der Polizei[1].

Hinweise zu Druck und Papierfotos

Papierfotos werden auch bei einer persönlichen Antragstellung bei einer Polizeidienststelle akzeptiert, wenn Sie den Antrag lieber auf herkömmlichem Weg einreichen möchten[3].

Wenn Sie ein Papierfoto einreichen, wird es bei einer Polizeidienststelle angenommen[1]. In den Anweisungen werden weder ein Druckbogen im Format 4 × 6 Zoll noch glänzendes oder mattes Papier vorgegeben.

Häufige Fehler beim Foto vermeiden

Laut den Anweisungen der Polizei müssen Sie den Kopf korrekt positionieren, für gleichmäßige Beleuchtung sorgen und den Kopf gerade halten[1].

Der Kopf muss vom Scheitel bis zum Kinn 32 bis 36 mm hoch sein[1]. Die Fotoanweisungen verlangen einen neutralen Gesichtsausdruck und einen geschlossenen Mund. Für sehr junge Babys gelten diese Vorgaben mit etwas Spielraum. Außerdem müssen Augen und Gesicht gut sichtbar sein[1].

Häufig gestellte Fragen

Darf ich auf dem Foto meine Alltagsbrille tragen?

Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ihre Augen müssen vollständig sichtbar bleiben und dürfen nicht durch auffällige Brillenfassungen oder getönte Gläser verdeckt werden[1].

Welche Hintergrundfarbe soll ich verwenden?

Der Hintergrund muss einfarbig, eben, hell und neutral sein. Die Polizei empfiehlt Hellgrau[1].

Welche Größenbeschränkungen gelten für digitale Dateien?

Eine digital eingereichte Datei darf höchstens 250 KB groß sein[3].

Gelten für Babys dieselben Regeln zum Gesichtsausdruck?

Für sehr junge Babys gelten die Regeln zum neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenen Mund mit etwas Spielraum. Der Mund darf leicht geöffnet sein. Die Regeln zu Größe und Positionierung bleiben gleich[1].

Kann ich ein ausgedrucktes Foto einreichen?

Ja, Papierfotos werden bei einer Polizeidienststelle angenommen[3].