Anforderungen an das Foto für den monegassischen Personalausweis
Die Mairie nimmt das Foto für den Personalausweis bei der Antragstellung auf. Die Behörde verlangt eine Frontalaufnahme vor hellem Hintergrund, bei der Ihr Kopf unbedeckt ist[1].
Format und Maße
Die Behörde veröffentlicht keine separate Fotogröße. In Fotostudios wird 35×45 mm (etwa 1,38×1,77 Zoll) häufig nachgefragt, ist aber keine offizielle Vorgabe[1]. Die Mairie nimmt das offizielle Bild bei der Antragstellung auf[1].
Die Behörde gibt keine Kopfhöhe für ein separates Foto vor[1]. Sie nimmt das digitale Gesichtsbild auf, wenn Sie Ihren Antrag einreichen[1].
Anforderungen an den Hintergrund
Die offizielle Vorschrift verlangt eine Frontalaufnahme vor hellem Hintergrund, bei der der Kopf unbedeckt ist[1]. Die zuständige Stelle veröffentlicht weder einen genauen Farbton noch Maße für einen separaten Abzug[1]. Meiden Sie strukturierte Wände, dunkle Flächen oder störende Gegenstände im Hintergrund.
Die Behörde nimmt das offizielle Bild bei der Antragstellung auf. Daher müssen Sie für den Antrag keinen Hintergrund zu Hause vorbereiten[1].
Regeln zu Kopfbedeckungen und Gesicht
Das offizielle Bild muss Sie frontal und mit unbedecktem Kopf vor hellem Hintergrund zeigen[1].
Die Quelle macht keine Angaben zu Brillen oder Gesichtsausdruck[1].
So wird das offizielle Bild aufgenommen
Das Bild Ihres Gesichts wird digital aufgenommen, wenn Sie den Antrag einreichen[1]. Aus der Quelle geht nicht hervor, ob dies bei einem Termin geschieht.
Das offizielle Bild wird bei der Einreichung Ihres Antrags aufgenommen[1]. Die Quelle nennt keine Anforderungen an die Kleidung.
Regeln für Kinder und Säuglinge
Der Personalausweis kann in jedem Alter ausgestellt werden. Das Gesichtsbild wird bei der Antragstellung aufgenommen; von Antragstellenden unter 13 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst[1]. Die Quelle enthält keine gesonderte Fotoregel für Säuglinge.
Die Behörde nimmt das Gesichtsbild bei der Einreichung des Antrags auf. Die Quelle enthält keine gesonderten Anweisungen zum Fotografieren von Säuglingen[1].
Körperhaltung und Bildausschnitt üben
Das offizielle Bild muss Sie frontal, mit unbedecktem Kopf und vor hellem Hintergrund zeigen[1].
Die Behörde nimmt das offizielle Gesichtsbild digital auf, wenn Sie Ihren Antrag einreichen[1]. Wenn Sie Ihre Haltung zu Hause vor einem Spiegel üben, können Sie sich beim Besuch des Gemeindeamts entspannter fühlen.
Digitale und gedruckte Kopien vorbereiten
Die Behörde nimmt das offizielle Gesichtsbild digital auf, wenn Sie Ihren Antrag einreichen[1].
Die Behörde nimmt das offizielle Bild bei der Antragstellung digital auf und veröffentlicht kein separates Format für Fotoabzüge[1].
Häufig gestellte Fragen
Welches Format hat das offizielle Foto für einen monegassischen Personalausweis?
Die Behörde veröffentlicht kein separates Fotoformat[1]. Ein Foto im Format 35×45 mm ist ein praktisches Studioformat, aber keine offizielle Vorgabe.
Darf ich einen Hut oder eine Kopfbedeckung tragen?
Auf dem offiziellen Bild muss Ihr Kopf unbedeckt sein[1].
Wer nimmt das offizielle Foto für den Personalausweis auf?
Das Gesichtsbild wird bei der Antragstellung mithilfe technischer Mittel digital aufgenommen[1].
Gibt es besondere Fotoregeln für Säuglinge oder kleine Kinder?
Der Personalausweis wird ohne Altersbeschränkung ausgestellt, von Antragstellenden unter 13 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst, und es gibt keine gesonderte Fotoregel für Säuglinge[1].
Welchen Hintergrund brauche ich für mein Foto?
Die offizielle Vorschrift verlangt eine Frontalaufnahme vor hellem Hintergrund[1].
Muss ich eigene ausgedruckte Fotos zur Mairie mitbringen?
Nein, das offizielle Gesichtsbild wird digital aufgenommen, wenn Sie Ihren Antrag einreichen[1].