Vorgaben und Regeln für das Foto auf dem Ausweis des schwedischen Finanzamts
Das schwedische Finanzamt nimmt Ihr Foto in einem Servicecenter auf. Sie müssen kein Foto für diesen Ausweis mitbringen.
Offizielle Größe und Vorgaben
Das schwedische Finanzamt nimmt Ihr Foto in einem Servicecenter auf. Antragstellende reichen kein eigenes Foto ein, und die Behörde macht keine Vorgaben zur Größe eines einzureichenden Fotos[1][2].
Die Behörde veröffentlicht keine Fotogröße, da sie Ihr Foto im Servicecenter aufnimmt. Das Format 35 × 45 mm (1.38 × 1.77 in) ist eine häufig verlangte Studiofotogröße, aber keine offizielle Vorgabe.
So nimmt die Behörde Ihr Foto auf
Das schwedische Finanzamt nimmt Ihr Foto im Servicecenter auf. Sie müssen kein eigenes Foto mitbringen[1][2].
Sie müssen kein Foto zum Servicecenter mitbringen. Die Behörde fotografiert Sie dort[2].
Altersgrenzen und Regeln zur Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Antragstellende müssen mindestens 13 Jahre alt, im schwedischen Melderegister eingetragen und im Besitz einer schwedischen Personenkennziffer sein. Antragstellende unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung[2].
Antragstellende unter 18 Jahren müssen die schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung mitbringen. Wenn es zwei gesetzliche Vertretungen gibt, müssen beide zustimmen. Sie können zur Zustimmung ins Servicecenter kommen oder dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin eine schriftliche Einwilligung mitgeben[2].
Brillen und Kopfbedeckungen
Dunkle Brillen, Kopfbedeckungen und andere Accessoires sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[2].
Laut Quelle sind Kopfbedeckungen und andere Accessoires nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[2].
Mit dem Tool oben üben
Die Behörde nimmt das Foto im Servicecenter auf. Ein mit dem Tool oben erstelltes Foto kann daher nicht für diesen Ausweis verwendet werden[2].
Die Behörde nimmt Ihr Foto im Servicecenter auf[2].
Vorbereitung auf Ihren Termin
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, bringen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretung mit. Wenn Sie zwei gesetzliche Vertretungen haben, müssen beide zustimmen. Sie können auch mit Ihnen kommen und ihre Zustimmung im Servicecenter erteilen[2]. Außerdem müssen Sie Ihre Identität nachweisen[2].
Bringen Sie zum Identitätsnachweis ein anerkanntes Ausweisdokument, eine anerkannte Person als Identitätszeugen oder eine schwedische Aufenthaltserlaubnis mit. Eine Meldebescheinigung müssen Sie nicht mitbringen[2].
Was im Servicecenter geschieht
Sie müssen einen Termin in einem Servicecenter buchen, das Ausweise ausstellt. Im Servicecenter müssen Sie Ihre Identität nachweisen; die Behörde fotografiert Sie dort[2].
Die Behörde fotografiert Sie im Servicecenter[2].
Häufige Fehler vermeiden
Sie müssen kein Foto mitbringen, da die Behörde Sie im Servicecenter fotografiert. Antragstellende unter 18 Jahren müssen die schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung mitbringen, sofern diese ihre Zustimmung nicht im Servicecenter erteilen[2].
Buchen Sie einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Identitätsnachweis mit. Antragstellende unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung[2].
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert das schwedische Finanzamt zu Hause aufgenommene Fotos?
Welche Fotogröße ist offiziell vorgeschrieben?
Die Behörde veröffentlicht keine Fotogröße, da sie Ihr Foto im Servicecenter aufnimmt[2]. Ein Foto im Format 35 × 45 mm (1.38 × 1.77 in) ist eine häufig verlangte Studiofotogröße, aber keine offizielle Vorgabe.
Darf ich auf meinem Ausweisfoto eine Brille tragen?
Dunkle Brillen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[2].
Welche Altersgrenzen gelten für diesen Ausweis?
Kann ich das Tool auf dieser Seite für mein Foto verwenden?
Sie können das Tool oben zum Üben, Überprüfen eines Fotos oder Vorbereiten einer Kopie für andere Zwecke verwenden.
Muss ich einen Termin buchen, damit mein Foto aufgenommen wird?
Ja. Sie müssen einen Termin in einem Servicecenter buchen, das Ausweise ausstellt[2].