Format und Vorgaben für das Foto der belgischen Aufenthaltstitelkarte
Achten Sie darauf, dass Ihr Foto für die belgische Aufenthaltstitelkarte den offiziellen Vorgaben zu Format und Bildausschnitt entspricht. Mit dem Tool oben können Sie Ihr Foto ganz einfach zuschneiden.
Offizielles Format und Maße
Das offizielle Fotoformat für eine belgische Aufenthaltstitelkarte beträgt 35 × 45 mm, also etwa 1,38 × 1,77 Zoll[1].
Ihr Kopf muss vom Kinn bis zum höchsten Punkt des Kopfes zwischen 31 und 36 mm messen[1].
Wenn Ihr Gemeindeamt Sie auffordert, ein Foto einzureichen, prüfen Sie vor der Abgabe, ob es den offiziellen Maßen entspricht[1].
Beachten Sie für den Bildausschnitt die Fotomatrix[1].
Hintergrund und Beleuchtung
Ihr Foto benötigt einen gleichmäßig hellen Hintergrund[1].
Stellen Sie sich vor ein helles Fenster oder verwenden Sie eine sanfte Innenbeleuchtung, damit weder auf Ihrem Gesicht noch hinter Ihnen dunkle Schatten entstehen.
Der Hintergrund muss schlicht sein und darf weder Muster noch Gegenstände oder Strukturen aufweisen.
Stellen Sie sich mit etwas Abstand vor die Wand, damit Ihr Körper keinen harten Schatten darauf wirft. Gleichmäßiges, gutes Licht hilft der Kamera, Ihren Hautton klar aufzunehmen, ohne helle Flecken oder Spiegelungen.
Körperhaltung, Gesichtsausdruck und Augen
Ihr Gesichtsausdruck muss neutral und Ihr Mund geschlossen sein[1].
Beachten Sie für die Körperhaltung die Fotomatrix[1].
Beachten Sie die Vorgaben der Fotomatrix zur Sichtbarkeit der Augen[1].
Laut Fotomatrix müssen Ihr Gesichtsausdruck neutral und Ihr Mund geschlossen sein[1].
Brillen und Kopfbedeckungen
Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen gemäß den Vorgaben der Fotomatrix erlaubt[1].
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[1].
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[1]. Beachten Sie die entsprechenden Vorgaben der Fotomatrix.
Achten Sie darauf, dass Ihre Brillenfassung nicht über die Augen verläuft und sich keine Spiegelungen auf den Gläsern zeigen, wenn Sie Ihre Brille tragen möchten.
Vorgaben für Kinder und Säuglinge
Für die elektronische Aufenthaltstitelkarte eines ausländischen Kindes unter 12 Jahren muss ein Elternteil ein aktuelles Farbfoto in Passbildformat einreichen, das höchstens sechs Monate alt ist[2].
Für ein ausländisches Kind unter 12 Jahren muss ein Elternteil ein aktuelles Farbfoto in Passbildformat einreichen, das höchstens sechs Monate alt ist[2].
Informieren Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt über die Vorgaben für das Foto eines kleinen Kindes.
Foto aufnehmen und ausdrucken
Aufenthaltskarten für ausländische Staatsangehörige werden im Rahmen kommunaler Verfahren ausgestellt. Ob das Foto vor Ort aufgenommen oder ein eingereichter Abzug verwendet wird, hängt vom Gemeindeamt und vom jeweiligen Kartenverfahren ab[3].
Fragen Sie bei Ihrem Gemeindeamt nach, ob es das Foto aufnimmt oder ob Sie selbst eines einreichen müssen[3].
Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Gemeindeamts, wenn Sie ein Foto einreichen müssen.
Wenn Ihr Gemeindeamt ein ausgedrucktes Foto verlangt, befolgen Sie die Vorgaben zum Anfertigen des Abzugs[3].
Bevor Sie zum Gemeindeamt gehen
Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Amt über dessen Vorgaben, denn ob das Foto vor Ort aufgenommen oder ein eingereichter Abzug verwendet wird, hängt vom Gemeindeamt und vom jeweiligen Kartenverfahren ab[3].
Wenn Ihr örtliches Amt ausgedruckte Fotos akzeptiert, befolgen Sie dessen Vorgaben zum Anfertigen der Abzüge[3].
Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Amt nach, ob Sie ein ausgedrucktes Foto mitbringen müssen[3].
Häufige Fehler vermeiden
In den zitierten Quellen werden keine häufigen Gründe für die Ablehnung von Fotos genannt. Informieren Sie sich über die Vorgaben Ihres Gemeindeamts.
In den zitierten Quellen werden keine häufigen Gründe für die Ablehnung von Fotos genannt. Informieren Sie sich über die Vorgaben Ihres Gemeindeamts.
Laut Fotomatrix muss der Mund geschlossen sein[1].
Häufig gestellte Fragen
Welches Format muss das Foto für eine belgische Aufenthaltstitelkarte haben?
Das offizielle Format beträgt 35 × 45 mm (1,38 × 1,77 Zoll). Die Kopfhöhe vom Kinn bis zum höchsten Punkt des Kopfes muss 31 bis 36 mm betragen[1].
Darf ich auf dem Foto für meine Aufenthaltstitelkarte eine Brille tragen?
Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern sie Ihre Augen nicht verdeckt und klare Gläser ohne breite Fassungen hat[1].
Welche Hintergrundfarbe brauche ich?
Eine offizielle Fotomatrix für ausländische Aufenthaltsdokumente schreibt einen gleichmäßig hellen Hintergrund vor[1].
Sind Kopfbedeckungen erlaubt?
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt. Sie dürfen keine Schatten werfen und Ihr Gesicht nicht verdecken[1].
Welche Vorgaben gelten für Fotos von Kindern?
Für die elektronische Aufenthaltstitelkarte eines ausländischen Kindes unter 12 Jahren muss ein Elternteil ein aktuelles Farbfoto in Passbildformat einreichen, das höchstens sechs Monate alt ist[2].
Kann ich bei meinem örtlichen Amt ein ausgedrucktes Foto verwenden?
Ob das Foto vor Ort aufgenommen oder ein eingereichter Abzug verwendet wird, hängt vom Gemeindeamt und vom jeweiligen Kartenverfahren ab[3]. Informieren Sie sich daher vor Ihrem Termin über die örtlichen Vorgaben.