Anforderungen und Größe für ein südkoreanisches Besuchervisumfoto
Für ein Foto für den Antrag auf ein südkoreanisches Besuchervisum müssen Sie die offiziellen Maße und Vorgaben zum Aussehen genau beachten. Mit dem obigen Tool können Sie Ihr Bild passend zuschneiden und formatieren.
Offizielle Größe und Kopfmaße
Die zitierte Botschaftsinformation gibt eine Fotogröße von 35 mal 45 mm beziehungsweise etwa 1,38 mal 1,77 Zoll an[1].
Laut zitierter Information muss die Gesichtslänge 25 bis 35 mm betragen[1].
Messen Sie sorgfältig, wenn Sie Ihre Kamera einrichten oder Ihr Bild zuschneiden. Der Abstand vom Kinn bis zum oberen Kopf muss in den Bereich von 25 bis 35 mm passen[1]. Ist Ihr Kopf zu klein oder zu groß, kann die Behörde den Antrag ablehnen. Lassen Sie um Schultern und Haare etwas Platz, damit der Ausdruck am Ende dem Format 35 mal 45 mm entspricht[1].
Vorgaben zu Hintergrund und Beleuchtung
Laut der zitierten konsularischen Information ist ein schlichter weißer Hintergrund erforderlich[1].
Sorgen Sie für eine Beleuchtung, bei der Ihr Gesicht auf dem Foto gut zu erkennen ist.
Stellen Sie sich etwas von der Wand entfernt auf, damit hinter Ihnen keine harten Schatten entstehen. Wenden Sie sich einem Fenster mit weichem Tageslicht zu oder verwenden Sie zwei Lampen im gleichen Winkel. Vermeiden Sie starke Blitzlichter, die helle Stellen auf der Haut erzeugen oder Ihre Gesichtszüge überbelichten. Das Visa Portal verlangt für E-Formulare ein digitales Foto in natürlichen Farben[2]. Achten Sie daher auf natürlich wirkende Hauttöne.
Brillen und Kopfbedeckungen
Getönte Brillen sind nicht erlaubt[1].
Laut der zitierten Information sind religiöse Kopfbedeckungen erlaubt, sofern das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sichtbar bleibt[1].
Brillen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, getönte Brillen sind nicht erlaubt und Kopfbedeckungen sind auf religiöse oder medizinische Gründe beschränkt[1].
Möglichkeiten und Vorgaben für die digitale und gedruckte Einreichung
Das E-Formular des Visa Portal verlangt ein digitales Foto in natürlichen Farben[2]. Die zitierte Botschaftsinformation schreibt ein gedrucktes Foto vor[1]. Prüfen Sie in den Anweisungen der Auslandsvertretung, auf welchem Weg Sie Ihren Antrag einreichen müssen.
Prüfen Sie in den Anweisungen der Auslandsvertretung, ob Sie zusätzlich zum digitalen Bild ein gedrucktes Foto benötigen.
Prüfen Sie in den Anweisungen der Auslandsvertretung, auf welchem Weg Sie Ihren Antrag einreichen müssen.
So nehmen Sie Ihr Foto zu Hause auf
Aus den bereitgestellten Quellen geht weder hervor, wer das Foto aufnehmen muss, noch ist ein Selfie ausdrücklich untersagt.
Verwenden Sie einen schlichten weißen Hintergrund[1]. In der zitierten Information sind weder der Kameraabstand noch Gesichtsausdruck oder Mundhaltung festgelegt.
Bitten Sie eine befreundete oder Ihnen nahestehende Person, die Rückkamera eines Handys zu verwenden. Die Rückkamera macht schärfere Bilder als die Frontkamera bei einem Selfie. Stellen Sie sich etwa zwei Meter von der Kamera entfernt auf und blicken Sie direkt in die Linse. Halten Sie den Rücken gerade und die Schultern auf gleicher Höhe.
Häufige Gründe für die Ablehnung von Fotos
Laut der zitierten Information muss die Gesichtslänge 25 bis 35 mm betragen[1].
Laut der zitierten Information ist ein schlichter weißer Hintergrund vorgeschrieben, getönte Brillen sind nicht erlaubt und Kopfbedeckungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig[1].
Die Information verlangt einen schlichten weißen Hintergrund und eine Gesichtslänge von 25 bis 35 mm[1]. Prüfen Sie diese Vorgaben, bevor Sie Ihr Foto einreichen.
Ihr Foto mit dem Tool vorbereiten
Die zitierte Botschaftsinformation gibt eine Fotogröße von 35 mal 45 mm an[1].
Prüfen Sie vor dem Hochladen eines Fotos die Datenschutzinformationen des Tools. Befolgen Sie für die digitale oder gedruckte Einreichung die Anweisungen der Auslandsvertretung.
Schneiden Sie Ihr Bild mit dem obigen Tool auf 35 mal 45 mm zu[1].
Ihr fertiges Foto prüfen
Prüfen Sie das Bild vor dem Einreichen Ihres Antrags auf einem Computerbildschirm in voller Größe. Sehen Sie sich die Haar- und Schulterkonturen genau an, um Unschärfen oder Verzerrungen zu erkennen.
Prüfen Sie, ob Ihr ausgedrucktes Foto 35 mal 45 mm misst[1].
Häufig gestellte Fragen
Darf ich auf meinem südkoreanischen Visumfoto eine Brille tragen?
Brillen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt[1]. Wenn Sie eine tragen, achten Sie darauf, dass die Fassung Ihre Augen nicht verdeckt und die Gläser nicht spiegeln.
Welche Hintergrundfarbe brauche ich?
Die konsularischen Vorgaben für Fotos schreiben einen schlichten weißen Hintergrund vor[1].
Gibt es besondere Fotovorgaben für Säuglinge?
In den offiziellen Vorgaben[1] wurde keine gesonderte Regelung für Säuglinge gefunden.
Benötige ich ein digitales oder ein gedrucktes Foto?
Welche genaue Höhe muss der Kopf im Foto haben?
Die Kopfhöhe muss vom Kinn bis zum Scheitel 25 bis 35 Millimeter betragen[1].
Darf ich auf meinem südkoreanischen Visumfoto lächeln?
In den offiziellen Vorgaben ist kein Gesichtsausdruck festgelegt. Für Behördendokumente ist ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund jedoch die sicherste Wahl.