Japan

Foto für den japanischen Einbürgerungsantrag (50×50 mm)

Erforderliche Größe: 50×50 mm (1,97×1,97 Zoll). Ihr Foto wird auf Ihrem Gerät verarbeitet.

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Fotoanforderungen

  • Größe: 50×50 mm (1,97×1,97 Zoll)
  • Kopfgröße: von der Behörde nicht festgelegt
  • Hintergrund: Weiß
  • Datenschutz: Wird auf Ihrem Gerät verarbeitet; das Foto wird nicht hochgeladen

Hintergrund

Fügen Sie hinter sich eine akzeptierte Farbe ein. Dies geschieht auf Ihrem Gerät.

Offizielle Spezifikation

Offizieller NameAntrag auf Einbürgerung
EinreichungsartGedrucktes Foto
Fotogröße50×50 mm (1,97×1,97 Zoll)
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)Von der Behörde nicht festgelegt
HintergrundWeiß
BrilleAbnehmen, es sei denn, es ist aus medizinischen Gründen nicht möglich
KopfbedeckungNur aus religiösen oder medizinischen Gründen, Gesicht vollständig sichtbar
GesichtsausdruckNeutral, Mund geschlossen, Augen geöffnet

Foto für einen japanischen Einbürgerungsantrag vorbereiten

Wenn Sie die japanische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag ein Foto beilegen[1]. Mit dem Tool oben können Sie Ihren Druckbogen schnell und sicher auf Ihrem Gerät vorbereiten.

Fotogröße prüfen

Das Justizministerium verlangt für einen Einbürgerungsantrag ein Foto im Format 50 × 50 mm[2].

Das für Ihren Fall zuständige Büro für Rechtsangelegenheiten beantwortet vor dem Druck gern weitere Fragen zum Foto.

Wenn Sie diese Angaben frühzeitig prüfen, müssen Sie Ihre Fotos später nicht erneut aufnehmen und ausdrucken. Halten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen stets die Kontaktdaten Ihres örtlichen Büros bereit.

Kopfhöhe und Bildausschnitt

Die Behörde gibt für dieses Antragsfoto keine bestimmte Kopfhöhe vor[1]. Richten Sie Ihr Gesicht bei der Aufnahme mittig aus und blicken Sie gerade in das Kameraobjektiv.

Die Behörde verlangt ein Foto im Format 50 × 50 mm[2]. Die zitierte Quelle macht keine Angaben zu den Maßen des Bildausschnitts für den Kopf[2].

Richten Sie Ihren Körper richtig aus und halten Sie bei der Aufnahme eine gerade Haltung. Mit einigen zusätzlichen Testaufnahmen finden Sie den passenden Bildausschnitt, bevor Sie das Bild fertigstellen.

Hintergrund und Beleuchtung

Das Justizministerium verlangt für diesen Antrag ein Foto im Format 50 × 50 mm[2]. Die zitierte Quelle macht keine Angaben zum Hintergrund[2].

Wenden Sie sich einem Fenster oder einer sanften Lichtquelle zu, damit keine dunklen Schatten auf Ihr Gesicht oder hinter Sie fallen. Bitten Sie eine befreundete oder verwandte Person, das Foto aufzunehmen, statt ein Selfie zu machen. Gute Beleuchtung zeigt Ihren natürlichen Hautton und Ihr Aussehen.

Stellen Sie sich nicht zu nah an die Wand, damit hinter Ihrem Kopf keine harten Schatten entstehen. Natürliches Licht von einem großen Fenster sorgt meist für eine besonders vorteilhafte Beleuchtung.

Brille, Kopfbedeckung und Gesichtsausdruck

Die zitierte Quelle macht keine Angaben zu Brillen oder Kopfbedeckungen für diesen Antrag[1]. Erkundigen Sie sich beim für Ihren Fall zuständigen Büro für Rechtsangelegenheiten nach den Vorgaben.

Entspannen Sie Ihr Gesicht, nehmen Sie einen natürlichen Gesichtsausdruck ein und schließen Sie den Mund. Achten Sie darauf, dass Ihre Augen weit geöffnet sind und direkt in die Kamera blicken. Lächeln Sie nicht zu breit und runzeln Sie nicht die Stirn, damit Ihre Gesichtszüge gut zu erkennen sind.

Die zitierte Quelle macht keine Angaben zu Gesichtsausdruck oder Brillen für diesen Antrag[1]. Erkundigen Sie sich beim für Ihren Fall zuständigen Büro für Rechtsangelegenheiten nach den Vorgaben.

Einreichung und Drucken zu Hause

Das Justizministerium verlangt ein Foto im Format 50 × 50 mm[2]. Die zitierte Seite macht jedoch keine Angaben zum Einreichungsformat[1]. Erkundigen Sie sich beim für Ihren Fall zuständigen Büro für Rechtsangelegenheiten, wie Sie das Foto einreichen sollen.

Achten Sie darauf, dass der Fotoladen das Bildmaßstabsgetreu mit 100 Prozent druckt und keine Filter oder automatischen Optimierungen anwendet. Prüfen Sie, ob das ausgedruckte Bild scharf und klar ist und keine Tintenstreifen oder Schmierflecken aufweist. Schneiden Sie das Foto mit einer sauberen Schere oder einem Papierschneider sorgfältig an den Kanten aus.

Bewahren Sie Ihre ausgedruckten Fotos bis zur Einreichung der Antragsunterlagen sicher in einem Papierumschlag auf, damit sie vor Kratzern und Feuchtigkeit geschützt sind.

Kinder und besondere Vorgaben

Die veröffentlichten Quellen nennen keine gesonderten Vorgaben für Fotos von Säuglingen für die japanische Einbürgerung[1]. Wenn Sie einen Antrag für ein Kind einreichen, erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Büro für Rechtsangelegenheiten nach den konkreten Vorgaben.

Fragen Sie beim für den Fall zuständigen Büro für Rechtsangelegenheiten nach, ob es Vorgaben für das Foto eines Kindes gibt.

Kindern einen neutralen Gesichtsausdruck und eine ruhige Haltung zu erleichtern, kann schwierig sein. Nehmen Sie daher mehrere Fotos auf, um ein klares Bild zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fotogröße brauche ich für einen japanischen Einbürgerungsantrag?

Das Justizministerium verlangt für einen japanischen Einbürgerungsantrag ein Foto im Format 50 × 50 mm[2].

Gibt das Justizministerium eine Kopfhöhe vor?

Die Behörde legt in der veröffentlichten Quelle keine Kopfhöhe fest[1].

Welche Hintergrundfarbe sollte ich verwenden?

Die zitierte Quelle nennt keine Hintergrundfarbe[1]. Fragen Sie beim für Ihren Fall zuständigen Rechtsamt nach den Vorgaben.

Sind Brillen auf dem Foto erlaubt?

Die zitierte Quelle gibt nicht an, ob Brillen erlaubt sind[1]. Fragen Sie beim für Ihren Fall zuständigen Rechtsamt nach den Vorgaben.

Wie reiche ich das Foto ein?

Das Justizministerium gibt an, dass ein Foto erforderlich ist, nennt auf der zitierten Seite aber kein Einreichungsformat[1]. Fragen Sie beim für Ihren Fall zuständigen Rechtsamt, wie Sie es einreichen sollen.