Ihr Schweizer Seebuch-Foto vorbereiten
Wenn Sie ein Schweizer Seebuch beantragen, benötigen Sie zwei aktuelle Passfotos[1]. Mit dem obigen Tool können Sie Ihr Foto vor dem Ausdrucken auf das gängige Format zuschneiden.
Offizielles Format und Vorgaben der Behörde
Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt verlangt von Antragstellenden zwei aktuelle Passfotos[1]. Es macht keine Angaben zu den Maßen. Der Zuschnitt auf 35 × 45 mm ist daher ein praktisches Format und keine offizielle Vorgabe. Fragen Sie beim Amt nach, wenn Sie das Format vor der Antragstellung bestätigen lassen möchten.
Kopfhöhe und Bildausschnitt
Die ausstellende Behörde schreibt für das Foto Ihres Seemannsbuches keine spezifische Kopfhöhenregel vor[1]. Sie können Ihr Gesicht so ausrichten, dass es sich deutlich in der Mitte des Bildes befindet. Halten Sie Ihre Schultern waagerecht und blicken Sie direkt nach vorne in das Kameraobjektiv. Wenn Sie das Foto aus einer Entfernung von etwa einem Meter aufnehmen, bleiben Ihre Proportionen genau. Positionieren Sie die Kamera exakt auf Augenhöhe, um Gesichtsverzerrungen zu vermeiden. Stehen Sie weit genug vom Hintergrund entfernt, um harte Schatten hinter Ihrem Kopf zu verhindern.
Richtlinien für Hintergrund und Beleuchtung
Die Behörde fordert zwei aktuelle Passfotos, macht jedoch keine Angaben zu Abmessungen oder Hintergrundfarbe[1]. Sie können eine schlichte Wand hinter sich verwenden, wenn Sie ein sauberes Erscheinungsbild wünschen. Achten Sie darauf, dass die Beleuchtung in Ihrem Gesicht hell und gleichmäßig ist, damit sich keine dunklen Schatten hinter Ihnen oder unter Ihrem Kinn befinden. Natürliches Licht von einem großen Fenster eignet sich gut, wenn Sie direkt dorthin blicken. Vermeiden Sie Deckenleuchten von oben, da diese dunkle Ringe unter Ihren Augen und Ihrer Nase erzeugen.
Brillen und Kopfbedeckungen
Die offiziellen Regeln für das Tragen einer Brille auf dem Foto Ihres Seemannsbuches sind nicht spezifiziert[1]. Auch Kopfbedeckungen werden von der ausstellenden Behörde nicht näher geregelt[1]. Wenn Sie sich für das Tragen einer Brille entscheiden, stellen Sie sicher, dass die Gläser nicht spiegeln und Ihre Augen für jeden, der das Dokument prüft, vollständig sichtbar sind. Getönte Gläser und schwere Brillengestelle sollten vermieden werden, damit Ihr Gesicht völlig frei erkennbar bleibt. Wenn Sie aus religiösen Gründen normalerweise eine Kopfbedeckung tragen, prüfen Sie, wie sich diese in die allgemeinen Fotoregeln einfügt.
Einreichung und Druck zu Hause
Sie müssen Ihrem Antrag zwei gedruckte Passfotos beifügen[1]. Sie können Ihr Bild mit dem oben stehenden Werkzeug vorbereiten und es als standardmäßiges 4×6-Zoll-Blatt speichern. Drucken Sie dieses Blatt in einem Fotokiosk vor Ort als normales Foto aus und schneiden Sie Ihre Bilder anschließend sorgfältig mit einer Schere aus. Verwenden Sie eine scharfe Schere oder einen Papierschneider für saubere Kanten. Bewahren Sie Ihre gedruckten Fotos in einem Papierumschlag auf, damit sie flach bleiben und vor dem Versenden frei von Kratzern sind.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
Die ausstellende Behörde bittet um zwei aktuelle Passfotos, veröffentlicht jedoch keine Kriterien für die Annahme von Fotos[1]. Erkundigen Sie sich beim Amt, wenn Sie Fragen zur Fotoqualität haben.
Vorbereitung Ihrer digitalen Kopie
Die Behörde fordert zwei aktuelle Passfotos[1]. Erkundigen Sie sich beim Amt nach den Fotoabmessungen und den Druckanforderungen, bevor Sie diese vorbereiten.
Häufig gestellte Fragen
Wie groß muss ein Foto für das Schweizer Seemannsbuch offiziell sein?
Die Behörde nennt keine einzelne offizielle Größe, aber 35 × 45 Millimeter ist das am häufigsten verwendete Standardformat[1].
Wie viele Fotos muss ich einreichen?
Sie müssen Ihrem Antrag zwei aktuelle Passfotos beifügen[1].
Schreibt die Behörde eine Hintergrundfarbe vor?
Nein, die Behörde fordert zwei aktuelle Passfotos, macht jedoch keine Angaben zu Abmessungen oder Hintergrundfarbe[1].
Sind Brillen auf dem Seemannsbuchfoto erlaubt?
Die Vorschriften für Brillen sind von der ausstellenden Behörde nicht festgelegt[1].
Wer stellt das Schweizer Seemannsbuch aus?
Es wird vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt ausgestellt, das dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten angehört[1].