Deutschland

Deutsches Foto für einen Europäischen Feuerwaffenpass (35×45 mm)

Erforderliche Größe: 35×45 mm (1,38×1,77 Zoll). Ihr Foto wird auf Ihrem Gerät verarbeitet.

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Fotoanforderungen

  • Größe: 35×45 mm (1,38×1,77 Zoll)
  • Kopfgröße: von der Behörde nicht festgelegt
  • Hintergrund: Weiß
  • Datenschutz: Wird auf Ihrem Gerät verarbeitet; das Foto wird nicht hochgeladen

Hintergrund

Fügen Sie hinter sich eine akzeptierte Farbe ein. Dies geschieht auf Ihrem Gerät.

Offizielle Spezifikation

Offizieller NameEuropäischer Feuerwaffenpass
EinreichungsartGedrucktes Foto
Fotogröße35×45 mm (1,38×1,77 Zoll)
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)Von der Behörde nicht festgelegt
HintergrundWeiß
BrilleAbnehmen, es sei denn, es ist aus medizinischen Gründen nicht möglich
KopfbedeckungNur aus religiösen oder medizinischen Gründen, Gesicht vollständig sichtbar
GesichtsausdruckNeutral, Mund geschlossen, Augen geöffnet

Ihr Foto für den deutschen Europäischen Feuerwaffenpass vorbereiten

Für Ihren Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass in Deutschland benötigen Sie ein Foto in einem bestimmten Format. Verwenden Sie das obige Tool, um Ihr Bild vor dem Drucken auf die richtigen Maße zuzuschneiden[1].

Vorgeschriebene Größe und Maße

Die zuständige deutsche Waffenbehörde verlangt ein Porträtfoto mit den Maßen 35 × 45 Millimeter oder 1,38 × 1,77 Zoll[1]. Sie müssen ein aktuelles, randloses Porträtfoto im Hochformat einreichen[1]. Die Vorschrift legt ein aktuelles Porträtfoto und dessen Maße fest[1]. Die Behörde macht keine Vorgaben zur Kopfhöhe[1]. Achten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die örtliche Behörde genau auf diese Maße.

Das Foto muss mindestens 45 mm hoch und 35 mm breit sein und im Hochformat vorliegen[1].

Anforderungen an Hintergrund und Beleuchtung

Die Vorschrift legt ein aktuelles Porträtfoto und dessen Maße fest, macht aber keine Angaben zur Hintergrundfarbe oder zu biometrischen Anforderungen an den Bildaufbau[1]. Da keine Hintergrundfarbe vorgeschrieben ist, können Sie frei wählen, wo Sie Ihr Foto zu Hause aufnehmen. Ein sauberer, schlichter Hintergrund lenkt den Blick jedoch ganz auf Sie und vermeidet störende Elemente im Bild.

Gute Beleuchtung ist wichtig für ein klares Foto, auch wenn die offiziellen Vorgaben keine bestimmte Hintergrundfarbe verlangen. Stellen Sie sich vor ein helles Fenster, damit Ihr Gesicht und Ihr Körper gleichmäßig mit natürlichem Licht beleuchtet werden. Vermeiden Sie grelle Deckenlampen, die tiefe Schatten unter den Augen, der Nase und dem Kinn erzeugen.

Brille, Kopfbedeckung und Gesichtsausdruck

Die zitierte Vorschrift legt nicht fest, ob Sie auf dem Foto eine Brille tragen dürfen[1]. Fragen Sie bei Bedarf Ihre örtliche Waffenbehörde.

Auch zu Kopfbedeckungen enthält der offizielle Text für dieses Dokument keine Angaben[1]. Sie können Ihr Bild mit dem obigen Tool auf das erforderliche Format zuschneiden und sich in der Zwischenzeit nach weiteren örtlichen Vorgaben erkundigen. Achten Sie auf einen neutralen und natürlichen Gesichtsausdruck, damit die Behörde Sie auf dem ausgedruckten Porträt leicht erkennen kann.

Schritt für Schritt: Ihr Foto zu Hause aufnehmen

Wenn Sie sorgfältig und überlegt vorgehen, sparen Sie Zeit, indem Sie Ihr Passfoto selbst zu Hause aufnehmen. Stellen Sie sich etwa ein bis eineinhalb Meter vor eine schlichte Wand oder einen anderen einfachen Hintergrund, damit der Abstand ausgewogen ist. Bitten Sie eine vertraute Person oder ein Familienmitglied, das Foto aufzunehmen, statt die Kamera mit ausgestrecktem Arm zu halten.

Halten Sie das Kameraobjektiv genau auf Augenhöhe, um unerwünschte Verzerrungen durch den Aufnahmewinkel oder unnatürliche Gesichtsproportionen zu vermeiden. Schauen Sie mit entspannter Haltung direkt in das Objektiv und halten Sie die Schultern gerade. Machen Sie mehrere Aufnahmen hintereinander, damit Sie sie später ansehen und das klarste Bild auswählen können.

Ihr Foto am Kiosk ausdrucken

Für den Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein aktuelles, randloses Porträtfoto einreichen[1].

Lassen Sie diesen Bogen im Format 4 × 6 Zoll an einem Fotodruckkiosk in Ihrer Nähe ausdrucken oder verwenden Sie einen Fotodrucker zu Hause mit geeignetem glänzendem oder mattem Papier. Schneiden Sie das Foto nach dem Drucken sorgfältig entlang der randlosen Kanten aus[1]. Achten Sie darauf, dass das fertige Foto im Hochformat mindestens die vorgeschriebenen Maße von 45 × 35 Millimetern hat[1].

Häufige Gründe für die Ablehnung von Fotos

Das Foto muss aktuell und randlos sein, im Hochformat vorliegen und mindestens 45 × 35 mm groß sein[1]. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde über die Einreichung.

Unscharfe Bilder, schlechte Beleuchtung oder starke Schatten im Gesicht sind häufige Gründe dafür, dass die Behörde ein neues Foto verlangt. Mit einem scharfen, klaren Porträt vermeiden Sie unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Ihre Antragsunterlagen vorbereiten

Die Vorgaben der Behörden können sich ändern. Prüfen Sie daher vor der Einreichung am besten die genauen Anweisungen Ihrer örtlichen Behörde. Mit dem obigen Tool können Sie Ihre Aufnahme vorbereiten und verschiedene Zuschnitte ausprobieren, ohne sich festlegen zu müssen. Wenn Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig und sorgfältig vorbereiten, wird der gesamte Antragsprozess einfacher.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fotogröße ist für den deutschen Europäischen Feuerwaffenpass vorgeschrieben?

Das vorgeschriebene Foto muss im Hochformat mindestens 45 × 35 Millimeter groß sein[1].

Muss ich ein digitales oder ein ausgedrucktes Foto einreichen?

Sie müssen ein ausgedrucktes Porträtfoto einreichen[1].

Schreibt die Behörde eine bestimmte Hintergrundfarbe vor?

Die Vorschrift legt ein aktuelles Porträtfoto und dessen Maße fest, macht aber keine Angaben zur Hintergrundfarbe oder zu biometrischen Anforderungen an den Bildaufbau[1].

Darf ich auf dem Foto eine Brille tragen?

Die offiziellen Vorgaben machen keine Angaben dazu, ob Sie eine Brille tragen dürfen[1].

Welche offizielle Vorgabe gilt für die Kopfhöhe?

Die Behörde macht keine Vorgaben zur Kopfhöhe[1].