Vorbereitung Ihres Fotos für das deutsche Schengen-Visum
Für Ihren Antrag auf ein deutsches Schengen-Visum benötigen Sie ein physisches Foto. Befolgen Sie diese offiziellen Regeln, um Ihr Bild richtig zu erstellen.
Offizielle Größe und Anforderungen für die Einreichung
Für ein deutsches Schengen-Visum reicht der Antragsteller ein aktuelles Foto im Format 35×45 mm ein[1]. Prüfen Sie die Anweisungen der zuständigen Auslandsvertretung bezüglich der Einreichungsdetails.
Das Handbuch des Auswärtigen Amts legt die physischen Abmessungen des Bildes klar fest[1]. Die Behörde gibt jedoch keine konkrete Regel für die Kopfhöhe in Millimetern vor[1]. Sie sollten Ihr Gesicht innerhalb des vorgegebenen Rahmens auf natürliche Weise einrahmen und dabei diese Grundmaße im Blick behalten[1].
Regeln für Hintergrund und Beleuchtung
Ihr Fotohintergrund muss den Anforderungen der PassV Anlage 8 entsprechen[1]. Das bedeutet, dass Sie einen hellen, neutralen Hintergrund benötigen[1]. Das offizielle Handbuch nennt keinen konkreten Farbwert für diesen Hintergrund, daher eignet sich eine schlichte weiße oder cremeweiße Wand gut[1].
Eine gute Beleuchtung hilft Ihnen dabei, diese Hintergrundregeln ohne harte Schatten einzuhalten. Sie können sich mit weichem natürlichen Licht vor ein Fenster stellen, um Ihr Gesicht gleichmäßig auszuleuchten. Bitten Sie lieber jemand anderen, das Bild für Sie aufzunehmen, anstatt ein Selfie zu machen, und halten Sie die Kamera in Augenhöhe etwa einen bis anderthalb Meter entfernt.
Regeln für Gesichtsausdruck und Mund
Das Foto muss einen neutralen Ausdruck bei geschlossenem Mund zeigen[1].
Wenn Sie Ihre Gesichtsmuskulatur ruhig halten, fällt es Ihnen leichter, diesen strengen offiziellen Standard zu erfüllen. Blicken Sie mit beiden geöffneten Augen direkt in das Kameraobjektiv. Das obige Tool hilft Ihnen dabei, Ihr Bild vor dem Ausdrucken auf die korrekten Maße zuzuschneiden.
Richtlinien für Brillen und Kopfbedeckungen
Sie dürfen auf Ihrem Visumfoto nur unter bestimmten Bedingungen eine Brille tragen[1]. Wenn Sie eine Brille tragen, müssen Ihre Augen ohne Blendungen oder Reflexionen auf den Gläsern deutlich sichtbar sein. Schwere Fassungen, die Ihre Augen verdecken, können dazu führen, dass die Antragsstelle das Bild ablehnt[1].
Kopfbedeckungen sind für deutsche Visumfotos streng eingeschränkt[1]. Sie dürfen Kopfbedeckungen nur aus religiösen oder medizinischen Gründen tragen[1]. Selbst in diesen Fällen muss Ihr Gesicht von der Unterkante des Kinns bis zur Oberkante der Stirn vollständig sichtbar bleiben, und die Kopfbedeckung darf keine Schatten auf Ihr Gesicht werfen[1].
Fotoregeln für Kinder und Kleinkinder
Wenn Sie ein Visum für ein Kind beantragen, reichen Sie bitte ein separates Foto für das Kind ein[1].
Die zuständige deutsche Auslandsvertretung kann die geltenden Toleranzen für Kinderfotos bei Babys und Kleinkindern zulassen[1]. Da es schwierig sein kann, Säuglinge zu fotografieren, können Sie zu Hause mehrere Aufnahmen machen, um den richtigen Moment mit offenen Augen und geschlossenem Mund zu erwischen. Mit dem Tool oben können Sie den Ausdruck einfach vorbereiten.
Drucken und letzte Schritte vor der Einreichung
Die deutschen Behörden verlangen, dass Sie zusammen mit Ihren Unterlagen ein ausgedrucktes Foto einreichen[1][2]. Sie können Ihr zugeschnittenes Bild im Format 35 × 45 Millimeter auf einer Standardvorlage im Format 4 × 6 Zoll anordnen. Drucken Sie diesen Bogen an einem Fotoautomaten vor Ort wie ein normales Foto aus.
Bringen Sie das Foto zu Ihrem Visumtermin mit und beachten Sie dabei die Anweisungen der zuständigen Auslandsvertretung[1].
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe muss ein Foto für ein deutsches Schengen-Visum haben?
Muss ich ein ausgedrucktes Foto oder eine digitale Datei einreichen?
Darf ich auf dem Foto eine Brille tragen?
Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen zulässig, sofern Ihre Augen ohne Spiegelungen gut zu sehen sind[1].
Welche Regeln gelten für religiöse Kopfbedeckungen?
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen zulässig. Ihr Gesicht muss vollständig sichtbar bleiben[1].
Welche Regeln gelten für Kinderfotos?
Für einen minderjährigen Antragsteller müssen Sie ein eigenes Foto einreichen. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung kann die geltenden Toleranzen für Kinderfotos zulassen[1].