Litauen

Litauisches Passfoto für Kinder (40×60 mm)

Erforderliche Größe: 40×60 mm (1,57×2,36 Zoll). Ihr Foto wird auf Ihrem Gerät verarbeitet.

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Fotoanforderungen

  • Größe: 40×60 mm (1,57×2,36 Zoll)
  • Kopfgröße: 31–35 mm vom Kinn bis zum Scheitel
  • Hintergrund: Weiß
  • Datenschutz: Wird auf Ihrem Gerät verarbeitet; das Foto wird nicht hochgeladen

Hintergrund

Fügen Sie hinter sich eine akzeptierte Farbe ein. Dies geschieht auf Ihrem Gerät.

Offizielle Spezifikation

Offizieller NameLietuvos Respublikos pasas
EinreichungsartDigitaler Upload
Fotogröße40×60 mm (1,57×2,36 Zoll)
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)31–35 mm
Abstand über dem Kopf2–4 mm
HintergrundWeiß
BrilleAbnehmen, es sei denn, es ist aus medizinischen Gründen nicht möglich
KopfbedeckungNur aus religiösen oder medizinischen Gründen, Gesicht vollständig sichtbar
GesichtsausdruckBabys und Kleinkinder benötigen keinen neutralen Gesichtsausdruck

Vorgaben für Passfotos von Kindern in Litauen

Damit das Passfoto Ihres Kindes in Litauen den strengen offiziellen Vorgaben entspricht, müssen Sie Größe, Hintergrund und Gesichtsmerkmale beachten.

Offizielle Größe und Maße

Das offizielle Format für ein litauisches Passfoto beträgt 40 × 60 Millimeter[1]. Bei der Kopfgröße muss der Abstand vom Kinn bis zum Scheitel zwischen 31 und 35 Millimetern liegen[1]. Außerdem muss der Abstand zwischen dem Kopf und dem oberen Bildrand zwischen 2 und 4 Millimetern betragen[1]. Diese genauen Maße helfen der Migrationsbehörde des Innenministeriums der Republik Litauen, Ausweisdokumente korrekt zu bearbeiten[1][2].

Prüfen Sie beim Anfertigen eines Übungsfotos die Maße anhand der offiziellen Vorgaben. Die Migrationsbehörde nimmt das Foto der antragstellenden Person während der Antragstellung auf[2].

Anforderungen an Hintergrund und Beleuchtung

Der Hintergrund hinter Ihrem Kind muss sehr hell, einfarbig und vollkommen gleichmäßig sein. Auf die Wand dürfen keine Schatten fallen[1]. Bei sehr hellem Haar kann ein dunklerer grauer Hintergrund verwendet werden, damit ein ausreichender Kontrast entsteht[1]. Richten Sie für ein gleichmäßiges Ergebnis einen gut beleuchteten Raum her.

Achten Sie darauf, dass der Hintergrund gleichmäßig beleuchtet ist und hinter dem Kind keine dunklen Ecken, Farbverläufe oder störenden Muster entstehen[1]. Natürliches Tageslicht von einem großen Fenster eignet sich oft gut, wenn es ausreichend gestreut wird. Vermeiden Sie direktes Blitzlicht, wenn dadurch harte Schatten hinter dem Kopf entstehen.

Gesichtsausdruck, Brille und Kopfbedeckungen

Ihr Kind sollte mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera blicken. Das Foto kann abgelehnt werden, wenn das Kind lacht, die Stirn runzelt, Grimassen schneidet oder den Mund geöffnet hat[1]. Das ganze Gesicht und beide Augen müssen deutlich zu sehen sein[1].

Antragstellende, die täglich eine Brille tragen, sollten auch auf dem Foto eine Brille tragen. Die Gläser dürfen nicht getönt oder gefärbt sein, die Fassung darf keinen Teil der Augen verdecken und die Gläser dürfen keine Blitzreflexe zeigen[1]. Kopfbedeckungen sind nur in Ausnahmefällen und unter den von der Behörde genannten Bedingungen erlaubt; Augen, Augenbrauen, Wangen und Kinn müssen sichtbar bleiben[1].

Regeln für Babys und Kleinkinder

Das Fotografieren von Säuglingen erfordert Geduld. Die offiziellen Vorgaben bieten jungen Familien flexible Möglichkeiten. Wenn sich das Gesicht eines Babys nicht ohne Unschärfe oder Verzerrung fotografieren lässt, ist ein verhältnismäßig kleineres Gesicht zulässig, sofern die Kopfhöhe mehr als 25 Millimeter beträgt[1].

Kinder bis zu einem Jahr dürfen auf dem Arm eines Erwachsenen, liegend auf einem einfarbigen Tuch oder sicher sitzend fotografiert werden[1]. Achten Sie darauf, dass im fertigen Bild weder Finger von Erwachsenen noch Kleidung oder Haltevorrichtungen zu sehen sind.

Offizielle Aufnahme und Einreichung

Die Migrationsbehörde nimmt das Foto der antragstellenden Person während der Antragstellung auf[2]. Die allgemeinen Fotovorgaben der Behörde enthalten besondere Bestimmungen für Babys und Kinder bis zu einem Jahr[1].

Auch wenn die Behörde das endgültige Foto für das offizielle Dokument aufnimmt, hilft eine Vorbereitung zu Hause der Familie, sich darauf einzustellen. Mit dem obigen Tool können Sie vorab Übungsfotos zuschneiden und prüfen.

Foto zu Hause vorbereiten und ausdrucken

Laut den offiziellen Vorgaben muss das Foto 40 × 60 Millimeter groß sein[1]. Wenn Sie zu Hause eine Fotodatei vorbereiten möchten, können Sie Ihr Bild mit dem obigen Tool auf die vorgeschriebenen Maße zuschneiden.

Laut den offiziellen Vorgaben muss das Foto 40 × 60 Millimeter groß sein[1].

Häufige Gründe für die Ablehnung von Fotos

Das Foto kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person nicht in die Kamera blickt, Grimassen schneidet, lacht, den Mund geöffnet hat oder die Stirn runzelt[1]. Der Kopf muss gerade gehalten und das Gesicht der Kamera zugewandt sein[1].

Weitere häufige Probleme sind Schatten hinter dem Kopf, eine Kopfhöhe außerhalb des Bereichs von 31 bis 35 Millimetern oder eine schlechte Beleuchtung, durch die Gesichtszüge verblassen[1]. Wenn Sie vor Ihrem Termin alle Einzelheiten anhand der offiziellen Vorgaben prüfen, verringern Sie das Risiko einer Ablehnung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Größe muss ein litauisches Passfoto für Kinder haben?

Das offizielle Format beträgt 40 × 60 Millimeter. Die Kopfhöhe vom Kinn bis zum Scheitel muss zwischen 31 und 35 Millimetern liegen[1].

Welche Hintergrundfarbe ist vorgeschrieben?

Der Hintergrund muss sehr hell, einfarbig und gleichmäßig sein und darf keine Schatten aufweisen[1]. Bei sehr hellem Haar kann für einen ausreichenden Kontrast ein dunklerer grauer Hintergrund verwendet werden[1].

Gelten für Säuglinge andere Regeln?

Ja. Wenn sich das Gesicht eines Babys nicht ohne Unschärfe oder Verzerrung fotografieren lässt, ist ein verhältnismäßig kleineres Gesicht zulässig, sofern die Kopfhöhe mehr als 25 Millimeter beträgt[1]. Kinder bis zu einem Jahr dürfen auf dem Arm, liegend oder sitzend fotografiert werden[1].

Darf mein Kind auf dem Foto eine Brille tragen?

Eine Brille ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Fassung darf die Augen nicht verdecken und die Gläser dürfen keine Reflexionen zeigen[1].

Nimmt die Behörde das Foto während des Termins auf?

Ja, die Migrationsbehörde des Innenministeriums der Republik Litauen nimmt das Foto normalerweise während des Antragsverfahrens auf[1][2].