Anforderungen und Vorgaben für Fotos für litauische Aufenthaltstitel
Für eine Aufenthaltstitelkarte in Litauen benötigen Sie ein bestimmtes Foto, das strenge offizielle Vorgaben erfüllt. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Maße, Beleuchtungsbedingungen und Einreichungsanforderungen gelten.
Offizielle Größe und Kopfmaße
Laut den allgemeinen Vorgaben der Migrationsbehörde wird das Foto auf ein Blatt im Format 40×60 mm gedruckt. Der Ausschnitt hat das Format 35×45 mm. Innerhalb dieses Ausschnitts muss der Abstand vom Kinn bis zum Scheitel 31–35 mm betragen[1].
Bei einem Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis müssen Antragstellende über zwei Jahren persönlich erscheinen. Befolgen Sie die Hinweise für Ihren Termin[2].
Vorgaben zu Hintergrund und Beleuchtung
Der Hintergrund muss sehr hell, einfarbig und gleichmäßig sein und darf keine Schatten aufweisen. Bei sehr hellem Haar sollte der Hintergrund dunkler sein, um den Kontrast zu erhalten[1].
Gute Beleuchtung und ein passender Hintergrund gehören zusammen. Stellen Sie sich vor ein großes Fenster mit natürlichem Tageslicht, damit Ihr Gesicht gleichmäßig beleuchtet wird und weder starke Blendungen noch tiefe Schatten unter Kinn und Nase entstehen. Stellen Sie sich nicht direkt unter eine Deckenlampe, da sie starke Schatten auf Stirn und Augen wirft. Achten Sie darauf, dass beide Gesichtshälften gleichmäßig beleuchtet sind.
Gesichtsausdruck, Mund und Augen
Sie sollten mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera schauen. Das Foto kann abgelehnt werden, wenn Sie Grimassen schneiden, lachen, die Stirn runzeln oder den Mund geöffnet haben[1]. Ihre Haare dürfen Ihr Gesicht nicht verdecken[1].
Regeln zu Brillen und Kopfbedeckungen
Antragstellende, die täglich eine Brille tragen, sollen auch auf dem Foto eine Brille tragen. Die Gläser dürfen nicht getönt oder gefärbt sein, die Fassung darf keinen Teil der Augen verdecken und Blitzlichtreflexionen sind nicht erlaubt[1]. Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt; für Ausnahmen gelten bestimmte Anforderungen. Augen, Augenbrauen, Wangen und Kinn müssen sichtbar sein[1].
Aufnahme und Einreichung von Fotos
Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis sind zwei identische, altersgerechte Passfotos erforderlich, wenn ein Kind unter zwei Jahren nicht erscheint oder ein Scan des Gesichts technisch nicht möglich ist[2].
Regeln für Kinder und Minderjährige
Bei Anträgen auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis müssen Kinder über zwei Jahren persönlich erscheinen. Erscheint ein Kind unter zwei Jahren nicht oder kann sein Gesicht nicht gescannt werden, sind zwei identische, altersgerechte Fotos erforderlich[2].
Foto vorbereiten und prüfen
Zwei altersgerechte Passfotos sind erforderlich, wenn ein Kind unter zwei Jahren nicht erscheint oder ein Scan des Gesichts technisch nicht möglich ist[2].
Wenn Sie gedruckte Fotos für einen Säugling oder ein Kleinkind mitbringen müssen, prüfen Sie vor Ihrem Termin sorgfältig die Maße. Messen Sie das Foto mit einem Lineal vom Kinn bis zum Scheitel, um sicherzustellen, dass der Wert zwischen 31 und 35 mm liegt. Achten Sie darauf, dass das Papier flach und sauber ist und weder Falten noch Knicke oder Tintenschlieren aufweist.
Foto zu Hause aufnehmen
Wenn Sie gedruckte Fotos für ein kleines Kind vorbereiten müssen, richten Sie zu Hause einen einfachen Aufnahmeplatz ein. Stellen oder setzen Sie sich etwa einen Meter vor eine schlichte, sehr helle Wand, damit hinter Ihrem Kopf keine Schatten entstehen. Bitten Sie eine andere Person, das Foto gerade auf Augenhöhe aufzunehmen, nicht von oben oder unten, da dies Ihre Gesichtszüge verzerren kann.
Halten Sie Ihre Schultern gerade und blicken Sie mit geschlossenem Mund und neutralem Gesichtsausdruck direkt in das Kameraobjektiv. Prüfen Sie das digitale Bild vor dem Ausdrucken auf einem Bildschirm. Achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht auf beiden Seiten gleichmäßig beleuchtet ist und keine Haare Ihre Augen verdecken.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe muss ein Foto für eine litauische Aufenthaltserlaubnis haben?
Die offizielle Größe beträgt 35×45 mm. Die Kopfhöhe muss 31 bis 35 mm betragen, gemessen vom Kinn bis zum Scheitel[1].
Darf ich auf dem Foto für meine Aufenthaltserlaubnis eine Brille tragen?
Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sie darf Ihre Augen nicht verdecken und keine Reflexionen oder Blendungen auf den Gläsern verursachen[1].
Welche Hintergrundfarbe sollte ich wählen?
Der Hintergrund muss sehr hell, einfarbig und gleichmäßig sein und darf keine Schatten aufweisen. Bei sehr hellem Haar darf jedoch ein dunklerer grauer Hintergrund verwendet werden[1].
Müssen Kinder ausgedruckte Fotos vorlegen?
Bei Anträgen auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis müssen Kinder über zwei Jahren persönlich erscheinen. Zwei altersgerechte ausgedruckte Fotos sind erforderlich, wenn ein Kind unter zwei Jahren nicht erscheint oder ein Gesichtsscan technisch nicht möglich ist[2].
Wer nimmt das offizielle Foto für die Aufenthaltserlaubnis auf?
Zwei ausgedruckte Fotos sind erforderlich, wenn ein Kind unter zwei Jahren nicht erscheint oder ein Gesichtsscan technisch nicht möglich ist[2].