Leitfaden für Passfotos in Litauen
Hier erfahren Sie die genauen Regeln für ein litauisches Passfoto, damit Sie Ihr Bild richtig vorbereiten können. Mit dem obigen Tool können Sie Ihr Foto auf die passende Größe zuschneiden.
Offizielle Größe und Kopfhöhe
Laut den offiziellen Vorgaben muss das Foto 40 mal 60 Millimeter groß sein[1].
Innerhalb des 40 mal 60 Millimeter großen Fotos muss der Abstand vom Kinn bis zum Scheitel 31–35 mm betragen[1]. Die Migrationsbehörde nimmt das Foto der antragstellenden Person während der Antragstellung auf[2].
Hintergrund und Beleuchtung
Der Hintergrund muss sehr hell, einfarbig und gleichmäßig sein und darf keine Schatten aufweisen[1]. Vermeiden Sie gemusterte Wände, strukturierte Oberflächen und helle Gegenstände im Hintergrund. Bei sehr hellem Haar kann ein dunklerer grauer Hintergrund verwendet werden, um den Kontrast zu erhalten[1].
Natürliches Tageslicht von einem großen Fenster sorgt am besten für eine helle, gleichmäßige Beleuchtung. Bitten Sie eine andere Person, das Foto aufzunehmen, statt die Kamera selbst zu halten. Halten Sie die Kamera auf Augenhöhe und etwa einen bis eineinhalb Meter entfernt, damit das Bild nicht verzerrt wird.
Gesichtsausdruck und Brille
Sie sollten mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera schauen. Das Foto kann abgelehnt werden, wenn Sie Grimassen schneiden, lachen, die Stirn runzeln oder den Mund geöffnet haben[1]. Das ganze Gesicht und beide Augen müssen sichtbar sein[1].
Antragstellende, die täglich eine Brille tragen, sollen auch auf dem Foto eine Brille tragen. Die Gläser dürfen nicht getönt oder gefärbt sein, die Fassung darf keinen Teil der Augen verdecken und Blitzlichtreflexionen sind nicht erlaubt[1].
Regeln zu Kopfbedeckungen
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt[1]. Wenn Sie aus diesen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, darf sie keinen Teil Ihres Gesichts vom Kinn bis zur Stirn verdecken.
Ihre Gesichtszüge müssen auf dem Bild vollständig sichtbar sein. Alle anderen Hüte, Kappen und modischen Kopfbedeckungen sind in amtlichen Ausweisdokumenten streng verboten.
Regeln für Kinder und Säuglinge
Die allgemeinen Vorgaben für Fotos erlauben bei Babys ein verhältnismäßig kleineres Gesicht, wenn sonst kein scharfes Foto aufgenommen werden kann. Die Kopfhöhe muss jedoch weiterhin mehr als 25 mm betragen[1].
Kinder bis zu einem Jahr können auf dem Arm, liegend oder in einem Stuhl sitzend fotografiert werden. Auf dem Foto darf nur das Kind zu sehen sein, ohne andere Personen oder Gegenstände[1].
Einreichung und Aufnahme des Fotos
Die Migrationsbehörde nimmt das Foto der antragstellenden Person während der Antragstellung auf[2].
Die offiziellen Vorgaben für Fotos schreiben ein Foto im Format 40 mal 60 Millimeter vor[1].
Häufige Ablehnungsgründe
Laut den Vorgaben darf es keine Schatten geben, der Kopf muss die angegebenen Maße erfüllen und die antragstellende Person soll mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera schauen[1]. Eine Liste häufiger Ablehnungsgründe enthalten sie nicht.
Prüfen Sie Ihr Foto anhand der offiziellen Vorgaben, bevor Sie es bei den Behörden einreichen. Mit dem obigen Tool können Sie Ihr Bild passend zuschneiden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe muss ein litauisches Passfoto haben?
Das offizielle Format beträgt 40 mal 60 Millimeter[1].
Darf ich auf meinem Foto eine Brille tragen?
Eine Brille ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt[1], sofern sie Ihre Augen nicht verdeckt und keine Schatten verursacht.
Welche Hintergrundfarbe ist vorgeschrieben?
Darf die Kopfhöhe bei Babys kleiner sein?
Ja, bei Babys ist ein kleineres Gesicht erlaubt, wenn es dadurch nicht unscharf oder verzerrt wird. Die Kopfhöhe muss jedoch weiterhin mehr als 25 Millimeter betragen[1].