Deutschland

Deutsches Foto für ein Visum zum längerfristigen Aufenthalt (35×45 mm)

Erforderliche Größe: 35×45 mm (1,38×1,77 Zoll). Ihr Foto wird auf Ihrem Gerät verarbeitet.

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Fotoanforderungen

  • Größe: 35×45 mm (1,38×1,77 Zoll)
  • Kopfgröße: 31,5–36 mm vom Kinn bis zum Scheitel
  • Hintergrund: Weiß
  • Datenschutz: Wird auf Ihrem Gerät verarbeitet; das Foto wird nicht hochgeladen

Hintergrund

Fügen Sie hinter sich eine akzeptierte Farbe ein. Dies geschieht auf Ihrem Gerät.

Offizielle Spezifikation

Offizieller NameNationales Visum
EinreichungsartGedrucktes Foto
Fotogröße35×45 mm (1,38×1,77 Zoll)
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)31,5–36 mm
HintergrundWeiß
BrilleAbnehmen, es sei denn, es ist aus medizinischen Gründen nicht möglich
KopfbedeckungNur aus religiösen oder medizinischen Gründen, Gesicht vollständig sichtbar
GesichtsausdruckNeutral, Mund geschlossen, Augen geöffnet

Fotovorgaben für ein deutsches nationales Visum

Für Ihren Antrag auf ein deutsches nationales Visum benötigen Sie ein ausgedrucktes Foto im Format 35 × 45 Millimeter[1]. Mit dem obigen Tool können Sie Ihr Foto nach diesen offiziellen Vorgaben vorbereiten.

Vorgeschriebene Fotogröße und Angaben zur Einreichung

Für ein nationales Visum verlangt das Handbuch des Auswärtigen Amts ein aktuelles Foto im Format 35×45 mm (etwa 1,38×1,77 Zoll), das Sie selbst vorlegen müssen[1]. Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über die Einzelheiten zur Einreichung.

Das Handbuch des Auswärtigen Amts gilt für diese Fotovorgaben bei regulären Visumverfahren[1]. Bei einem Visumfoto für einen längerfristigen Aufenthalt sollte das Gesicht vom Kinn bis zum Scheitel 31,5 bis 36 Millimeter groß sein, also 70 bis 80 % der Fotohöhe einnehmen[2]. Da die Vorgaben streng sind, ist es wichtig, zunächst die Millimetermaße genau einzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Anforderungen an Hintergrund und Beleuchtung

Der Hintergrund Ihres Fotos muss den Anforderungen von PassV Anlage 8 entsprechen, dazu gehört ein heller, neutraler Hintergrund[1]. Im offiziellen Handbuch ist kein genauer Farbwert angegeben. Sie müssen daher nicht nach einem exakten Farbcode suchen[1]. Eine schlichte weiße, cremefarbene oder sehr hellgraue Wand eignet sich gut, damit der Blick ganz auf Sie fällt.

Die Beleuchtung ist wichtig, um diese Vorgaben zu erfüllen. Stellen Sie sich vor ein helles Fenster, damit Ihr ganzes Gesicht weich und gleichmäßig ausgeleuchtet wird. Stellen Sie sich nicht direkt vor die Wand, da so ein dunkler Schatten hinter Ihrem Kopf entsteht. Schalten Sie gelbe Deckenlampen aus, wenn sie Farbstiche oder ungleichmäßig ausgeleuchtete Stellen an der Wand verursachen.

Regeln zu Gesichtsausdruck und Mund

Beim Aufnehmen des Fotos müssen Sie einen neutralen Gesichtsausdruck haben und den Mund geschlossen halten[1]. Lächeln Sie nicht, grinsen Sie nicht, ziehen Sie nicht die Stirn kraus und öffnen Sie die Lippen auch nicht ein wenig. Entspannen Sie Ihre Gesichtsmuskeln, damit Ihre natürlichen Gesichtszüge gut zu erkennen sind.

Blicken Sie direkt in die Kameralinse, sodass Ihre Augen geradeaus schauen. Ihre Augen müssen vollständig geöffnet und gut sichtbar sein. Wenn Haare oder Lider Ihre Pupillen verdecken, machen Sie sofort ein neues Foto, bevor Sie die Datei speichern.

Regeln zu Brillen und Kopfbedeckungen

Brillen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt[1]. Achten Sie darauf, dass Ihre Augen gut sichtbar bleiben und die Gläser keine Reflexionen verursachen.

Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen zulässig[1]. Auch wenn Ihre Kopfbedeckung genehmigt ist, muss Ihr Gesicht vom unteren Kinnrand bis zum oberen Stirnrand vollständig sichtbar bleiben. Kein Teil des Stoffes darf einen Schatten auf Ihre Augen, Wangen oder Ihren Mund werfen.

Regeln für Kinder und Säuglinge

Für ein Kind muss ein eigenes Foto eingereicht werden[1].

Die zuständige deutsche Auslandsvertretung kann die geltenden Erleichterungen für Kinderfotos zulassen[1]. Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung nach den Anforderungen an das Foto Ihres Kindes.

Häufige Gründe für die Ablehnung von Fotos

Deutsche Behörden lehnen viele Anträge wegen schlechter Beleuchtung, Schatten im Gesicht oder einer falschen Kopfhaltung ab. Wenn Ihr Kopf nach oben, unten oder zur Seite geneigt ist, kann die Behörde ein neues Foto verlangen. Prüfen Sie noch einmal, ob Ihr ganzes Gesicht von oben bis unten gleichmäßig beleuchtet ist.

Ein weiteres häufiges Problem ist Kleidung, die mit dem hellen Hintergrund verschmilzt, oder auffälliger Schmuck, der vom Gesicht ablenkt. Tragen Sie ein schlichtes dunkles Oberteil, damit es sich von der hellen Wand abhebt. Prüfen Sie den fertigen Abzug vor Ihrem Termin sorgfältig.

So nehmen Sie Ihr Foto zu Hause auf und drucken es aus

Stellen Sie sich etwa einen bis eineinhalb Meter von der Kamera entfernt auf, um Verzerrungen zu vermeiden. Richten Sie die Kameralinse genau auf Augenhöhe aus, indem Sie ein Stativ verwenden oder eine andere Person bitten, das Gerät zu halten. Verwenden Sie keine Selfie-Kamera, da Fotos aus Armlänge oft die Gesichtsproportionen verzerren.

Schneiden Sie Ihr Foto mit dem obigen Tool auf die erforderlichen Maße von genau 35 × 45 Millimetern zu[1]. Sie können das zugeschnittene Foto auf einem Standardbogen im Format 4 × 6 Zoll anordnen und an einem Fotokiosk vor Ort ausdrucken lassen. So erhalten Sie einen Papierabzug für Ihren Termin zum deutschen nationalen Visum.

Häufig gestellte Fragen

Welche Größe muss ein deutsches Visumfoto haben?

Das offizielle Format ist 35 mal 45 Millimeter[1].

Darf ich auf meinem Visumfoto eine Brille tragen?

Brillen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sie dürfen die Augen nicht verdecken und keine Reflexionen verursachen[1].

Welche Hintergrundfarbe soll ich verwenden?

Der Hintergrund muss hell und neutral sein und den Anforderungen von PassV Anlage 8 entsprechen. Das Handbuch legt jedoch keinen bestimmten Farbwert fest[1].

Darf ich auf dem Foto lächeln?

Nein, Sie müssen einen neutralen Gesichtsausdruck haben und den Mund geschlossen halten[1].

Brauchen Kinder ein eigenes Foto?

Ja, für Kinder muss ein eigenes Foto eingereicht werden. Die deutsche Auslandsvertretung kann jedoch die geltenden Erleichterungen für Kinderfotos zulassen[1].